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   BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21   

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https://dejure.org/2022,5094
BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21 (https://dejure.org/2022,5094)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2022 - 1 StR 464/21 (https://dejure.org/2022,5094)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 1 StR 464/21 (https://dejure.org/2022,5094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 63 Satz 1 StGB
    Schuldunfähigkeit (erforderliche Unterscheidung zwischen Einschränkung der Einsichts- oder der Steuerungsfähigkeit); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Einordnung der zu erwartenden Straftaten als erheblich, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 S 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 261 StPO
    Urteil im Sicherungsverfahren: Notwendige Feststellungen hinsichtlich Einschränkungen der Schuldfähigkeit auf Grund psychischer Störungen; Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • IWW

    § 154 Abs. 1 StPO, § 20 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 22 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich Aufhebung der Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit; Anforderungen an die Annahme einer erheblichen Straftat und Gefährlichkeitsprognose

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 63 S. 1
    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus hinsichtlich Aufhebung der Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit; Anforderungen an die Annahme einer erheblichen Straftat und Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 173
  • StV 2023, 221
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.09.2021 - 1 StR 275/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    Die notwendige Gefährlichkeitsprognose ist dabei auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Betroffenen infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21 Rn. 7 und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 7 mwN).

    Der Tatrichter muss konkrete Anhaltspunkte benennen, die die Erwartung künftiger Straftaten in ihrer jeweils für ausreichend wahrscheinlich gehaltenen Handlungsmodalität begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2021 aaO und vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14 Rn. 16).

    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 15; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20 und vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12 Rn. 9; Beschlüsse vom 8. September 2021 aaO; vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 19; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5).

  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 317/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    Die notwendige Gefährlichkeitsprognose ist dabei auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Betroffenen infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21 Rn. 7 und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 7 mwN).

    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 15; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20 und vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12 Rn. 9; Beschlüsse vom 8. September 2021 aaO; vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 19; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5).

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    aa) Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    Der Tatrichter muss konkrete Anhaltspunkte benennen, die die Erwartung künftiger Straftaten in ihrer jeweils für ausreichend wahrscheinlich gehaltenen Handlungsmodalität begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2021 aaO und vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14 Rn. 16).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    Dabei ist keine verallgemeinernde, nur am jeweiligen Deliktstyp orientierte Betrachtungsweise maßgeblich, sondern vielmehr eine Gesamtbetrachtung des konkreten Tatgeschehens im Einzelfall (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 14 mwN und vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB regelmäßig nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat; für die Feststellung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB muss deshalb grundsätzlich zwischen Einschränkungen der Einsichts- und solchen der Steuerungsfähigkeit unterschieden werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16 Rn. 6 und vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 15; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20 und vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12 Rn. 9; Beschlüsse vom 8. September 2021 aaO; vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 19; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    Der Umstand, dass ein Täter trotz eines psychischen Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten sein (vgl. BGH, Urteile vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 15; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20 und vom 28. August 2012 - 5 StR 295/12 Rn. 9; Beschlüsse vom 8. September 2021 aaO; vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 19; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 Rn. 8 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19 Rn. 5).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 351/16

    Unzureichende Begründung der (verminderten) Schuldfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB regelmäßig nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat; für die Feststellung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB muss deshalb grundsätzlich zwischen Einschränkungen der Einsichts- und solchen der Steuerungsfähigkeit unterschieden werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16 Rn. 6 und vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Auszug aus BGH, 13.01.2022 - 1 StR 464/21
    Da die im Übrigen geständige Beschuldigte einen vorherigen tätlichen Angriff des U. auf sie behauptet und das Ergreifen des Steines als Verteidigungshandlung dargestellt hat, handelt es sich insoweit um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, weshalb es einer besonders sorgfältigen Würdigung aller hierfür bedeutsamen Umstände bedurft hätte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 1 StR 162/21 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 268/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; keine

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 81/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20

    Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens,

  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 300/20

    Urteilsgründe (verminderte Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Wiedergabe von

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